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SUMMARY:Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
DESCRIPTION:Der Lehrgang ver­mit­telt Rechts­grund­la­gen des Gewässer­schutzes und erläutert die Rechtsstel­lung\, Ver­ant­wor­tung und Haf­tung des Betrieb­s­beauf­tragten für Gewässerschutz. \nAuf­bauend auf diesen Grund­la­gen verdeut­lichen wir Ihnen die rechtlichen Anforderun­gen von WHG\, AwSV zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen\, deren Auswirkung auf die betriebliche Prax­is und den tech­nis­chen Aspek­ten nach TRwS sowie die Abwasserbe­sei­t­i­gung mit behördlichen Zulas­sun­gen und Direkt- und Indirekteinleiterverordnung. \nIm The­men­bere­ich der Kanal­i­sa­tion und Abwasser­be­hand­lung erfahren Sie die tech­nis­chen Anforderun­gen an die Anla­gen\, die Anforderun­gen an Indi­rek­tein­leit­er\, und deren Vor­be­hand­lung als auch die Behand­lung und Ver­w­er­tung von Klärschläm­men. Eine Ein­führung in die Sys­tem­atik und Entwick­lung der Abwasser­ab­gaben schließen diesen The­men­block ab. \nAm let­zten Tag wird in einem ersten Schw­er­punkt die Überwachung der Abwasserein­leitung nach Zie­len und Umfang und behördlichen Maß­nah­men dargestellt. In einem zweit­en Schw­er­punkt erhal­ten zukün­ftige Betrieb­s­beauf­tragte für Gewässer­schutz wertvolle Prax­is­tipps für eine effiziente Arbeitsweise und Struk­turierung ihrer betrieblichen Aufgaben. \n\n\nZum Thema\nWer muss Gewässer­schutzbeauf­tragte bestellen? \nGewässer­nutzer\, die pro Tag mehr als 750 m³ Abwass­er ein­leit­en dür­fen bzw. Direk­tein­leit­er von mehr als 750 m³ Regen­wass­er pro Tag. Darüber hin­aus Direkt- und Indi­rek­tein­leit­er (auch unter­halb von bes­timmten Men­gen­schwellen) bei Anord­nung der zuständi­gen Behörde sowie Betreiber von Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen auf behördliche Anordnung. \nWas sind die Aufgaben? \nZen­trale Auf­gabe des Gewässer­schutzbeauf­tragten ist die betrieb­sin­terne Kon­trolle und Überwachung der Ein­rich­tun­gen zur Behandlung/Ableitung von Abwässern und der Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (Chemikalien­lager\, Tankan­la­gen\, Rohrleitun­gen\, etc.). Er arbeit­et bei der Entwick­lung geeigneter Ver­fahren zur Ver­mei­dung und Ver­min­derung des Abwasser­an­falls mit und erstellt erstellt für den Betreiber einen Jahresbericht. \n\n\nProgramm\n1. Tag\, 14:00 — 17:30 Uhr\n \nRechts­grund­la­gen \n14:00 Rechtlich­er Rah­men des Gewässer­schutzes mit neuem Wasserhaushaltsgesetz\nRecht­san­walt Dr. jur. Cedric C. Meyer \n15:30 Kaf­feep­ause \n15:45 Die Auf­gaben und Rechtsstel­lung des Betrieb­s­beauf­tragten für Gewässerschutz\nDr. Daniel Thal \n16:30 Die Haf­tung des Gewässer­schutzbeauf­tragten nach Zivil‑\, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht\nDr. Daniel Thal \n17:30 Ende des 1.Veranstaltungtages \n2. Tag\, 08:45 — 16:45 Uhr\n \nGewässer­schutz \n08:45 Anforderun­gen an den Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen\n– Rechts­grund­la­gen im nov­el­lierten Wasserhaushaltsgesetz\n– Anforderun­gen aus angren­zen­den Rechtsbereichen\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n10:00 Kaf­feep­ause \n10:15 Die neue Bun­desverord­nung über Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (AwSV)\n– Auf­bau und wichtige Anforderungen\n– Auswirkun­gen auf die betriebliche Praxis\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n11:30 Kaf­feep­ause \n11:45 Tech­nis­che Aspek­te beim Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen; Tech­nis­che Regeln (TRwS)\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n13:00 Gemein­sames Mittagessen \n14:15 Behördliche Zulas­sun­gen im Rah­men der Abwasserbeseitigung\n— Abgren­zung zu anderen Zulassungsverfahren\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n14:45 Anforderun­gen an Direkt- und Indi­rek­tein­leitun­gen von Abwasser\n— Bewirtschaf­tung der Gewäss­er; Emis­sions- und Güteanforderungen\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n15:45 Kaf­feep­ause \n16:00 Abwasserbe­sei­t­i­gung und Bewirtschaf­tung der Gewässer\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n16:45 Ende des 2.Veranstaltungtages \n3. Tag\, 08:45 — 16:45 Uhr\n \nKanal­i­sa­tion und Behand­lung von Abwasser \n08:45 Anforderun­gen an Kanalisationen\nRegierungs­baudi­rek­tor Dipl.-Ing. Arnold Schmidt \n09:30 Anforderun­gen an Abwasserbehandlungsanlagen\nRegierungs­baudi­rek­tor Dipl.-Ing. Arnold Schmidt \n10:15 Kaf­feep­ause \n10:30 Anforderun­gen an Indi­rek­tein­leit­er zum Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen\nDipl.-Ing. Eck­hardt Tschersich \n11:15 Grund­la­gen der mech­a­nisch-biol­o­gis­chen Abwasserreinigung\n— Tren­nung von fes­ten Inhaltsstoffen\n— Stickstoffelimination\nDr. rer. nat. Armin Remde \n12:00 Gemein­sames Mittagessen \n13:00 Betriebliche Vor­be­hand­lung von belasteten Abwässern in Abschei­dern und son­sti­gen Anlagen\nDipl.-Ing. Klaus Borkows­ki\, ö.b.u.v. Sachver­ständi­ger\, bera­ten­der Inge­nieur\, Dorsten \n13:45 Behand­lungsmeth­o­d­en und Ver­wen­dungszwecke für Klärschwämme\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n14:30 Kaf­feep­ause \n14:45 Grundzüge der Abwasser­ab­gabe und Meth­o­d­en der Entwicklung\nDipl.-Ing. Fred Schultze \n16:45 Ende des 3. Veranstaltungtages \n4. Tag\, 08:45 — 12:30 Uhr\n \nÜberwachung von Abwasser­an­la­gen und ‑ein­leitun­gen und Arbeit­shil­fen für die Praxis \n08:45 Ziele und Umfang der Überwachung\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n09:30 Behördliche Überwachung von Abwassereinleitungen\nund Abwasser­an­la­gen mit prak­tis­chen Beispielen\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n10:15 Kaf­feep­ause \n10:30 Wie erfüllen Gewässer­schutzbeauf­tragte ihre Auf­gaben im Unternehmen?\n— Prak­tis­che Hin­weise und Tipps aus der Sicht eines Gewässer­schutzbeauf­tragten mit fol­gen­den Schw­er­punk­ten: Kon­trolle\, Überwachung\, Anla­gen­prü­fung\, Mitar­beit­er­schu­lung\, Ein­flussnahme auf betriebliche Entschei­dun­gen\, Jahres­berichte\, Prüf­berichte und Prüf­beschei­de\, son­stige Formulare\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n12:30 Ende der Ver­anstal­tung und Aus­gabe der Teilnahmebescheinigungen \nZielsetzung\n\n\nDer Fachkun­delehrgang ver­mit­telt fundierte Ken­nt­nisse über die wesentlichen Geset­ze\, Verord­nun­gen und Tech­nis­che Regeln\, deren Anforderun­gen und Umsetzung.\nDurch zahlre­iche Beispiele und einen Prax­isleit­faden wird erläutert\, wie Sie als zukün­ftige Betrieb­s­beauf­tragte für Gewässer­schutz die geset­zlichen Vorschriften in Ihrem Betrieb umset­zen können. \n\n\nTeilnehmerkreis\nMitar­beit­er indus­trieller Betreiber\, aus Gewerbe und Kom­munen\, die für den Gewässer­schutz ver­ant­wortlich sind und die Funk­tion eines Gewässer­schutzbeauf­tragten wahrnehmen sollen. \n\nWeiterführende Links zu “Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
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SUMMARY:Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten
DESCRIPTION:Der Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragte sorgt durch regelmäßige Bege­hung der Arbeits­bere­iche und Mitar­beit­er­schu­lung für fachkundi­ge Präven­tion. Er fungiert auch als Schnittstelle zwis­chen dem Unternehmen\, Ver­sicherun­gen\, Behör­den und der Feuerwehr. \nDie viertägige Aus­bil­dung wid­met sich den rechtlichen Bes­tim­mungen\, Schadensereignis­sen und Schutz­maß­nah­men. Schw­er­punk­te sind die Erstel­lung der erforder­lichen Doku­mente\, wie Explo­sion­ss­chutz­doku­men­ta­tion\, Gefährdungs­beurteilung und Gefahrenabwehrplan. \nDer elek­trische und nicht-elek­trische Explo­sion­ss­chutz wird erläutert mit Regel­w­erken und Prü­fungsarten. Die Zündquel­len­analyse wird mit ein­er Übung ver­tieft. Zum kon­struk­tiv­en Explo­sion­ss­chutz gibt es Tipps zur Ver­mei­dung von Zündquellen und für tech­nis­che Schutz­maß­nah­men. Ein Exper­i­men­talvor­trag macht Explo­sion­s­ge­fahren und Schutz­maß­nah­men anschaulich. \nDie Ver­anstal­tung schließt nach ein­er Zusam­men­fas­sung der Auf­gaben des Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragten mit ein­er schriftlichen Abschlussprü­fung ab. \n\n\nZum Thema\nExplo­sio­nen stellen eine große Gefahr für Unternehmen dar\, die mit Gefahrstof­fen wie brennbaren Gasen\, Dämpfen\, Aerosolen oder Stäuben umge­hen. Jedes Jahr entste­ht auf­grund von Explo­sio­nen großer Schaden in deutschen Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um den immensen finanziellen Ver­lust durch die Ver­nich­tung von Betrieb­skap­i­tal oder den nach­fol­gen­den Aus­fall der Pro­duk­tion\, son­dern es entste­hen dabei auch schwere Per­so­n­en­schä­den und schlimme Schä­den an der Umwelt. \nDie für den Explo­sion­ss­chutz notwendi­gen\, sehr umfassenden und tech­nisch hoch anspruchsvollen Maß­nah­men unter­liegen stren­gen rechtlichen und ver­sicherung­stech­nis­chen Aufla­gen. Der Unternehmer alleine ist mit der Ein­hal­tung der Aufla­gen oft über­fordert und so ist es\, ger­ade bei größeren Unternehmen\, rat­sam\, einen fach­lich qual­i­fizierten Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragten einzuset­zen. Dabei ist\, ähn­lich wie beim Gefahrstoff­beauf­tragten\, der Begriff “Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragter” geset­zlich nicht geschützt. \n\n\nProgramm\n1. Tag\, 09:00 — 17:15 Uhr \n09:00 Ein­führung\, Recht\, Gefahren/Schutzmaßnahmen — Teil I \n\nEin­führung in die Thematik\nBegriffs­bes­tim­mungen\nrechtliche Grund­la­gen im Explosionsschutz\n\nDipl.-Ing. Jens-Chris­t­ian Voss\, Inge­nieur­büro Voss\, Friedberg \n13:15 Ein­führung\, Recht\, Gefahren/Schutzmaßnahmen — Teil II \n\nSchadensereignisse erläutert\nGefahren durch Explo­sio­nen\, Schutzmaßnahmen\nExplo­sion­ss­chutz und Instandhaltung\n\nDipl.-Ing. Jens-Chris­t­ian Voss \n17:15 Ende des 1. Veranstaltungstages \n2. Tag\, 09:00 — 17:15 Uhr \n09:00 Elek­trisch­er Explosionsschutz \n\nVer­ant­wor­tung des Her­stellers / des Anlagenbetreibers\nATEX als Schnittstelle zwis­chen Her­steller und Anwender\ngetren­nte Betra­ch­tung Gase/Stäube auf­grund unter­schiedlich­er Zündverhalten\nGerätekennze­ich­nun­gen juris­tisch (ATEX) und tech­nisch (IEC/EN) bei Gasen und Stäuben\nZünd­schutzarten\nerhöhte Sicher­heit\, Eigensicherheit\nKapselun­gen\neigen­sicher­er Kreis\, Stromkreistypen\ngal­vanis­che Trennung\n\nGer­hard Jung\, Pepperl+Fuchs GmbH\, Mannheim \n13:15 Nichtelek­trisch­er Explo­sion­ss­chutz: Zündge­fahren durch Funken — Grund­la­gen und Maß­nah­men zum Explosionsschutz \n\nAuf­bau des europäis­chen und deutschen Regel­w­erks des nichtelek­trischen Explosionsschutzes\nBegriffs­de­f­i­n­i­tio­nen\nZündge­fahren­be­w­er­tung an Betrieb­smit­teln — nor­ma­tive Grundsätze\nmech­a­nis­che Zün­den­ergien und davon aus­ge­hende Explosionsgefahren\nZünd­wahrschein­lichkeit­en mech­a­nisch erzeugter Funken: Schlag‑\, Schleif- und Reibvorgänge\nSchutz­maß­nah­men\nPrü­fung mech­a­nis­ch­er Arbeitsmittel\n\nDipl.-Ing. Thomas Grunewald\, Bun­de­sanstalt für Mate­ri­al­forschung und ‑prü­fung (BAM)\, Fach­bere­ich 2.1 “Explo­sion­ss­chutz Gase\, Stäube”\, Berlin \n17:15 Ende des 2. Veranstaltungstages \n3. Tag\, 09:00 — 16:30 Uhr \n09:00 Betreiberver­ant­wor­tung: \n\nSichere Anla­gen durch erweit­erte Zündgefahrenbewertungen.\nWech­sel­wirkun­gen der Betrieb­smit­tel untereinander/mit der Umgebung\nQual­i­fika­tion der Mitarbeiter/Verfahrensanweisungen; Del­e­ga­tion von Verantwortungen\nPrüfen und Instandhalten\nNach­weis aller Maß­nah­men auf Eignung/Umsetzung durch Explosionsschutzdokument\n\nGer­hard Jung\, Pepperl+Fuchs GmbH\, Mannheim \n13:15 Kon­struk­tiv­er Explosionsschutz \n\nMaß­nah­men des Explosionsschutzes\nKen­ngrößen im Explosionsschutz\nFak­ten zum Staub-Explosionsschutz\nVer­mei­dung wirk­samer Zündquellen\nBauweisen und tech­nis­che Schutz­maß­nah­men – Funk­tion­sweisen und deren Vor- und Nachteile\nDetek­tion­s­möglichkeit­en\n\nDipl.-Ing. Ulrich Lamerz\, Inter­na­tion­al Explo­sion Pro­tec­tion (IEP) Tech­nolo­gies GmbH\, Ratingen \n16:30 Ende des 3. Veranstaltungstages \n4. Tag\, 09:00 — 16:30 Uhr \n09:00 Exper­i­men­talvor­trag: Ver­hüten von Brän­den und Explo­sio­nen in der betrieblichen Praxis \n\nExplo­sion­ss­chutzge­fahren durch Stäube\, Dämpfe oder Gase\nDarstel­lung der wichtig­sten Zündquellen\nVorstel­lung von erprobten Schutzmaßnahmen\nSchadens­fälle aus der Praxis\n\nDr. rer. nat. Peter Krommes\, ö.b.u.v. Sachver­ständi­ger für Gefahrstoffe\, Gefahrstoff­ber­atung Dr. Krommes\, Neumarkt \n12:30 Organ­i­sa­tion des Explo­sion­ss­chutzes\, Brand­schutz­man­age­ment\, Abschlussprüfung\nPrü­fungsvor­bere­itung (vor der Mittagspause) \n\n“Der Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragte“ – Auf­gaben\, Rechte\, Pflichten\nVer­ant­wor­tung und Haftung?\nschriftliche Abschlussprü­fung\nExplo­sion­ss­chutz im Inter­net – wo finde ich was?\n\n16:30 Ende der Veranstaltung \n\n\nZielsetzung\nDurch Explo­sio­nen entste­hen in den Unternehmen große Schä­den. Darum ist es für Unternehmer wichtig\, einen qual­i­fizierten vor­beu­gen­den Explo­sion­ss­chutz zu betreiben.\nDie Aus­bil­dung “Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragter“ qual­i­fiziert zum fachkundi­gen Mitar­beit­er\, dessen Auf­gabe darin beste­ht\, den Unternehmer in allen Belan­gen des vor­beu­gen­den Explo­sion­ss­chutzes zu berat­en und zu unterstützen. \n\n\nTeilnehmerkreis\nDas Sem­i­nar “Aus­bil­dung zum Explo­sion­ss­chutzbeauf­tragten” richtet sich an alle\, die im Unternehmen für den Bere­ich Brand- und Explo­sion­ss­chutz ver­ant­wortlich sind oder diese Auf­gabe zukün­ftig übernehmen.\nIns­beson­dere sind Brand­schutzbeauf­tragte\, Fachkräfte für Arbeitssicher­heit\, Stör­fall­beauf­tragte oder Umweltschutzbeauf­tragte ange­sprochen. Die Aus­bil­dung richtet sich auch an Per­so­n­en\, die sich in son­stiger Weise mit dem The­ma Explo­sion­ss­chutz beschäfti­gen\, wie Ver­sicherungs­fach­leute\, Pla­nungsin­ge­nieure oder andere inter­essierte Personen. \n\nWeiterführende Links zu “Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
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