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SUMMARY:Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz
DESCRIPTION:Im ersten Teil der Ver­anstal­tung wird zunächst ein aktueller Überblick über das The­ma “Wasser­recht” gegeben. Die Neuregelung des Wasser­rechts wird vorgestellt\, EU-Wasser­rah­men- und Tochter­richtlin­ien wer­den erörtert. \nWasser­nutzungsent­gelte und Abwasser­ab­gabe\, Abwasserverord­nung\, Ober­flächengewässerV\, Grund­wasserV und die strafrechtliche Verantwortung/Gefährdungshaftung schließen diesen Tag ab. \nDer Schw­er­punkt des zweit­en Teils liegt bei den Auf­gaben\, Recht­en und Pflicht­en des Gewässer­schutzbeauf­tragten im neuen Wasser­recht\, der Ein­stu­fung von wasserge­fährden­den Stof­fen und den Anforderun­gen von WHG\, AwSV und TRwS an die tech­nis­chen Anla­gen mit ihren Her­aus­forderun­gen für die betriebliche Praxis. \n\n\nZum Thema\nAuf­gabe des Wasser­rechts\, als ein Teil­ge­bi­et des öffentlichen Rechts\, ist der Schutz des Wassers vor nachteili­gen Ein­grif­f­en (Gefahren­ab­wehr) sowie eine nach­haltige Erhal­tung der Wasser­re­ser­ven. Der Gewässer­schutz unter­liegt durch Anpas­sun­gen an EU-Richtlin­ien einem steten Wandel. \nDurch die 2‑tägige Schu­lung “Neue Entwick­lun­gen im Wasser­recht und im tech­nis­chen Gewässer­schutz” bleiben Sie auf dem neuesten Stand der rechtlichen und tech­nis­chen Regeln. Mit diesem Know-how kön­nen Sie als Betrieb­s­beauf­tragte für Gewässer­schutz dafür sor­gen\, dass Ihr Unternehmen die rechtlichen Bes­tim­mungen und tech­nis­chen Anforderun­gen auch weit­er­hin erfüllt. \n\n\nProgramm\n1. Tag \nLeitung: Recht­san­walt Dr. jur. Frank Andreas Schen­del\, DWA\, Ber­gisch Gladbach \n09:30 Uhr Wasser­recht für die Prax­is — ein Überblick und Ausblick \n10:15 Uhr Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts \n10:45 Uhr Kaf­feep­ause \n11:00 Uhr Die EU-Wasser­rah­men­richtlin­ie und Tochterrichtlinien \n11:30 Uhr Abwasser­ab­gabe und Wassernutzungsentgelte \n12:00 Uhr Gemein­sames Mittagessen \n13:30 Uhr Abwasserverord­nung (mit Anhängen) \n14:15 Uhr Ober­flächengewässerV \n15:00 Uhr Kaf­feep­ause \n15:15 Uhr Grund­wasserV \n16:00 Uhr Strafrechtliche Verantwortung/Gefährdungshaftung \n16:45 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages \n2. Tag \nLeitung: Dr. rer. nat. Anne Janssen-Overath\, FGMA\, Köln \n09:00 Uhr Regelun­gen für Indirekteinleiter \n09:45 Uhr Stel­lung des Gewässer­schutzbeauf­tragten im Unternehmen \n\nBestel­lungsvo­raus­set­zun­gen\nAuf­gaben\, Rechte und Pflicht­en im neuen Wasserrecht\nHin­weise und Tipps aus der betrieblichen Praxis\n\n10:15 Uhr Kaf­feep­ause \n10:30 Uhr Risikopo­ten­tial und Ein­stu­fung von wasserge­fährden­den Stoffen \n11:15 Uhr Rechts­grund­la­gen im anla­gen­be­zo­ge­nen Gewässerschutz \n\nWasser­haushalts­ge­setz (WHG)\nangren­zende Rechtsbereiche\n\n12:00 Uhr Gemein­sames Mittagessen \n13:00 Uhr Die neue Bun­des-Anla­gen­verord­nung – AwSV \n\nAuf­bau und Anforderungen\nNeuerun­gen und Her­aus­forderun­gen für die betriebliche Praxis\n\n14:30 Uhr Kaf­feep­ause \n14:45 Uhr Tech­nis­che Regeln wasserge­fährden­der Stoffe (TRwS) \n\nÜber­sicht und aktuelles Arbeitsprogramm\nTRwS All­ge­meine Tech­nis­che Regelun­gen (DWA‑A 779)\nTRwS Aus­führung von Dicht­flächen (DWA‑A 786)\nTRwS Bes­tim­mung des Rück­hal­tev­er­mö­gens R1 (DWA‑A 785)\n\n16:00 Uhr Abschluss­diskus­sion \n16:15 Uhr Ende der Veranstaltung \n\n\nZielsetzung\nDie Fort­bil­dung nach §§ 64 bis 66 WHG dient der Auf­frischung und Aktu­al­isierung der Ken­nt­nisse des Betrieb­s­beauf­tragten für Gewässer­schutz mit den Schw­er­punk­ten Wasser­recht und den damit ein­herge­hen­den tech­nis­chen Anforderun­gen an Abwasseranlagen. \n\n\nTeilnehmerkreis\nGewässer­schutzbeauf­tragte\, Betriebs- und Abteilungsleit­er der betrieblichen Wasserv­er- und ‑entsorgung\, tech­nis­che und juris­tis­che Sachbearbeiter. \n\nWeiterführende Links zu “Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
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SUMMARY:Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
DESCRIPTION:Der Lehrgang ver­mit­telt Rechts­grund­la­gen des Gewässer­schutzes und erläutert die Rechtsstel­lung\, Ver­ant­wor­tung und Haf­tung des Betrieb­s­beauf­tragten für Gewässerschutz. \nAuf­bauend auf diesen Grund­la­gen verdeut­lichen wir Ihnen die rechtlichen Anforderun­gen von WHG\, AwSV zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen\, deren Auswirkung auf die betriebliche Prax­is und den tech­nis­chen Aspek­ten nach TRwS sowie die Abwasserbe­sei­t­i­gung mit behördlichen Zulas­sun­gen und Direkt- und Indirekteinleiterverordnung. \nIm The­men­bere­ich der Kanal­i­sa­tion und Abwasser­be­hand­lung erfahren Sie die tech­nis­chen Anforderun­gen an die Anla­gen\, die Anforderun­gen an Indi­rek­tein­leit­er\, und deren Vor­be­hand­lung als auch die Behand­lung und Ver­w­er­tung von Klärschläm­men. Eine Ein­führung in die Sys­tem­atik und Entwick­lung der Abwasser­ab­gaben schließen diesen The­men­block ab. \nAm let­zten Tag wird in einem ersten Schw­er­punkt die Überwachung der Abwasserein­leitung nach Zie­len und Umfang und behördlichen Maß­nah­men dargestellt. In einem zweit­en Schw­er­punkt erhal­ten zukün­ftige Betrieb­s­beauf­tragte für Gewässer­schutz wertvolle Prax­is­tipps für eine effiziente Arbeitsweise und Struk­turierung ihrer betrieblichen Aufgaben. \n\n\nZum Thema\nWer muss Gewässer­schutzbeauf­tragte bestellen? \nGewässer­nutzer\, die pro Tag mehr als 750 m³ Abwass­er ein­leit­en dür­fen bzw. Direk­tein­leit­er von mehr als 750 m³ Regen­wass­er pro Tag. Darüber hin­aus Direkt- und Indi­rek­tein­leit­er (auch unter­halb von bes­timmten Men­gen­schwellen) bei Anord­nung der zuständi­gen Behörde sowie Betreiber von Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen auf behördliche Anordnung. \nWas sind die Aufgaben? \nZen­trale Auf­gabe des Gewässer­schutzbeauf­tragten ist die betrieb­sin­terne Kon­trolle und Überwachung der Ein­rich­tun­gen zur Behandlung/Ableitung von Abwässern und der Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (Chemikalien­lager\, Tankan­la­gen\, Rohrleitun­gen\, etc.). Er arbeit­et bei der Entwick­lung geeigneter Ver­fahren zur Ver­mei­dung und Ver­min­derung des Abwasser­an­falls mit und erstellt erstellt für den Betreiber einen Jahresbericht. \n\n\nProgramm\n1. Tag\, 14:00 — 17:30 Uhr\n \nRechts­grund­la­gen \n14:00 Rechtlich­er Rah­men des Gewässer­schutzes mit neuem Wasserhaushaltsgesetz\nRecht­san­walt Dr. jur. Cedric C. Meyer \n15:30 Kaf­feep­ause \n15:45 Die Auf­gaben und Rechtsstel­lung des Betrieb­s­beauf­tragten für Gewässerschutz\nDr. Daniel Thal \n16:30 Die Haf­tung des Gewässer­schutzbeauf­tragten nach Zivil‑\, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht\nDr. Daniel Thal \n17:30 Ende des 1.Veranstaltungtages \n2. Tag\, 08:45 — 16:45 Uhr\n \nGewässer­schutz \n08:45 Anforderun­gen an den Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen\n– Rechts­grund­la­gen im nov­el­lierten Wasserhaushaltsgesetz\n– Anforderun­gen aus angren­zen­den Rechtsbereichen\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n10:00 Kaf­feep­ause \n10:15 Die neue Bun­desverord­nung über Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (AwSV)\n– Auf­bau und wichtige Anforderungen\n– Auswirkun­gen auf die betriebliche Praxis\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n11:30 Kaf­feep­ause \n11:45 Tech­nis­che Aspek­te beim Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen; Tech­nis­che Regeln (TRwS)\nDr. rer. nat. Anne Janssen-Overath \n13:00 Gemein­sames Mittagessen \n14:15 Behördliche Zulas­sun­gen im Rah­men der Abwasserbeseitigung\n— Abgren­zung zu anderen Zulassungsverfahren\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n14:45 Anforderun­gen an Direkt- und Indi­rek­tein­leitun­gen von Abwasser\n— Bewirtschaf­tung der Gewäss­er; Emis­sions- und Güteanforderungen\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n15:45 Kaf­feep­ause \n16:00 Abwasserbe­sei­t­i­gung und Bewirtschaf­tung der Gewässer\nMichael Jurchen/Dr. rer. nat. Jür­gen Zentgraf \n16:45 Ende des 2.Veranstaltungtages \n3. Tag\, 08:45 — 16:45 Uhr\n \nKanal­i­sa­tion und Behand­lung von Abwasser \n08:45 Anforderun­gen an Kanalisationen\nRegierungs­baudi­rek­tor Dipl.-Ing. Arnold Schmidt \n09:30 Anforderun­gen an Abwasserbehandlungsanlagen\nRegierungs­baudi­rek­tor Dipl.-Ing. Arnold Schmidt \n10:15 Kaf­feep­ause \n10:30 Anforderun­gen an Indi­rek­tein­leit­er zum Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen\nDipl.-Ing. Eck­hardt Tschersich \n11:15 Grund­la­gen der mech­a­nisch-biol­o­gis­chen Abwasserreinigung\n— Tren­nung von fes­ten Inhaltsstoffen\n— Stickstoffelimination\nDr. rer. nat. Armin Remde \n12:00 Gemein­sames Mittagessen \n13:00 Betriebliche Vor­be­hand­lung von belasteten Abwässern in Abschei­dern und son­sti­gen Anlagen\nDipl.-Ing. Klaus Borkows­ki\, ö.b.u.v. Sachver­ständi­ger\, bera­ten­der Inge­nieur\, Dorsten \n13:45 Behand­lungsmeth­o­d­en und Ver­wen­dungszwecke für Klärschwämme\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n14:30 Kaf­feep­ause \n14:45 Grundzüge der Abwasser­ab­gabe und Meth­o­d­en der Entwicklung\nDipl.-Ing. Fred Schultze \n16:45 Ende des 3. Veranstaltungtages \n4. Tag\, 08:45 — 12:30 Uhr\n \nÜberwachung von Abwasser­an­la­gen und ‑ein­leitun­gen und Arbeit­shil­fen für die Praxis \n08:45 Ziele und Umfang der Überwachung\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n09:30 Behördliche Überwachung von Abwassereinleitungen\nund Abwasser­an­la­gen mit prak­tis­chen Beispielen\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n10:15 Kaf­feep­ause \n10:30 Wie erfüllen Gewässer­schutzbeauf­tragte ihre Auf­gaben im Unternehmen?\n— Prak­tis­che Hin­weise und Tipps aus der Sicht eines Gewässer­schutzbeauf­tragten mit fol­gen­den Schw­er­punk­ten: Kon­trolle\, Überwachung\, Anla­gen­prü­fung\, Mitar­beit­er­schu­lung\, Ein­flussnahme auf betriebliche Entschei­dun­gen\, Jahres­berichte\, Prüf­berichte und Prüf­beschei­de\, son­stige Formulare\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n12:30 Ende der Ver­anstal­tung und Aus­gabe der Teilnahmebescheinigungen \nZielsetzung\n\n\nDer Fachkun­delehrgang ver­mit­telt fundierte Ken­nt­nisse über die wesentlichen Geset­ze\, Verord­nun­gen und Tech­nis­che Regeln\, deren Anforderun­gen und Umsetzung.\nDurch zahlre­iche Beispiele und einen Prax­isleit­faden wird erläutert\, wie Sie als zukün­ftige Betrieb­s­beauf­tragte für Gewässer­schutz die geset­zlichen Vorschriften in Ihrem Betrieb umset­zen können. \n\n\nTeilnehmerkreis\nMitar­beit­er indus­trieller Betreiber\, aus Gewerbe und Kom­munen\, die für den Gewässer­schutz ver­ant­wortlich sind und die Funk­tion eines Gewässer­schutzbeauf­tragten wahrnehmen sollen. \n\nWeiterführende Links zu “Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
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