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SUMMARY:Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in die Praxis
DESCRIPTION:Umgang mit gefährlichen Abfällen in der betrieblichen Prax­is; Gefahren­poten­zial\, Gefahren­ab­wehr bei Lagerung und Trans­port unter Berück­sich­ti­gung abfall‑\, wass­er- und gewer­berechtlich­er Vorschriften; Betriebliche Abfall­wirtschaft­skonzepte; Abfall­bi­lanz • Der Betrieb­s­beauf­tragte für Abfall; Bestel­lung\, Auf­gaben\, Ver­ant­wor­tung\, Haf­tung\, Stel­lung in der Betrieb­shier­ar­chie; Erfahrungsaus­tausch; Berichter­stat­tung • Kreis­laufwirtschafts­ge­setz und das unterge­set­zliche Regel­w­erk; Abgren­zungs­fra­gen Abfall/Produkt; Abfall zur Verwertung/Beseitigung mit aktueller Recht­sprechung; Nach­weisverord­nung • Anwen­dung des europäis­chen Abfall­rechts bei Aus- und Ein­fuhr von Abfällen; EG-Abfal­lver­bringungs­ge­setz; Abfal­lverze­ich­nisse • Logis­tik\, Ver­w­er­tung\, Behand­lung und Entsorgung von Abfällen; Prak­tis­che Betra­ch­tung von Sam­melver­fahren; Aktuelle und zukün­ftige Ver­fahren zur Auf­bere­itung und Entsorgung; Ther­mis­che Ver­w­er­tung kon­tra stof­flich­es Recy­cling • Wech­sel­wirkung zwis­chen Abfall­erzeuger\, Entsorgungs­fach­be­trieb und Überwachungs­be­hörde; Erfahrun­gen aus der betrieblichen Prax­is • Die behördliche Überwachung von Entsorgung­sprozessen; Nach­weisver­fahren aus Sicht der Abfall­be­hörde; Betrieb­skon­trollen; Überwachung von Entsorg­ern und Beförderungs­be­trieben • Erfahrun­gen mit der Son­der­ab­fal­l­entsorgung in Indus­trie und Gewer­be­be­trieben; Betrieblich­es Han­dling von Son­der­ab­fall; Behördliche Überwachung • Sanierung von Alt­las­ten; Rechtliche Grund­la­gen\, Gefahren­ab­wehr; Ver­ant­wortlichkeit­en\, Bodenschutzgesetz \n\n\nZum Thema\nDieser Lehrgang dient der Aktu­al­isierung der Fachkunde für Abfall­beauf­tragte gemäß § 9 Abs. 2 Abf­BeauftrV. Abfall­beauf­tragte sind verpflichtet alle zwei Jahre (berech­net nach Beginn des zuvor besucht­en Sem­i­nars) eine solche Fort­bil­dung zu absolvieren. \n\n\nProgramm\nBetrieb­ssicher­heit\, Arbeits- und Gesund­heitss­chutz beim Umgang mit Abfällen\nRechts­grund­la­gen\, Gefährdungser­mit­tlung\, Gefährdungsbeurteilung\,\nÜber­prü­fung von Anla­gen (Betr­SichV\, WHG\, TRGS u.v.m.) \nUmgang mit gefährlichen Abfällen in der betrieblichen Prax­is Gefahren­po­ten­tial\, Gefahren­ab­wehr bei Lagerung und Trans­port unter Berücksichtigung abfall‑\, wass­er- und gewer­berechtlich­er Vorschriften\, betriebliche Abfall­wirtschaft­skonzepte\, Abfallbilanz \nErfahrun­gen mit der Son­der­ab­fal­l­entsorgung in Indus­trie und Gewerbebetrieben\nBetrieblich­es Han­dling von Son­der­ab­fall\, Koop­er­a­tion Betrieb/Entsorgungsunternehmen\, behördliche Überwachung; Geset­zlich­es Regelwerk \nLogis­tik\, Ver­w­er­tung\, Behand­lung und Entsorgung von Abfällen\nPrak­tis­che Betra­ch­tung von Sam­melver­fahren; Aktuelle und zukünftige Ver­fahren zur Auf­bere­itung und Entsorgung; Ther­mis­che Ver­w­er­tung con­tra sto­ich­es Recycling \nDer Betrieb­s­beauf­tragte für Abfall Bestel­lung\, Auf­gaben\, Ver­ant­wor­tung\, Haf­tung\, Stel­lung in der Betrieb­shier­ar­chie\, Erfahrungsaus­tausch\, Berichterstattung \nRechtsver­hält­nis zwis­chen Abfall­erzeuger\, ‑besitzer\, Entsorg­er und Abfallbehörde\nÖffentlich-rechtliche und zivil­rechtliche Pflicht­en im Entsorgungsbereich \nSanierung von Alt­las­ten unter Berücksichtigung des Bundes-Bodenschutzgesetzes \nDie behördliche Überwachung von Entsorgung­sprozessen Nach­weisver­fahren aus Sicht der Abfall­be­hörde\, Betrieb­skon­trollen\, Überwachung von Entsorg­ern und Transportbetrieben \nKreis­laufwirtschafts­ge­setz und das unterge­set­zliche Regelwerk\nAbgren­zungs­fra­gen Abfall/Produkt; Abfall zur Verwertung/Beseitigung mit aktueller Recht­sprechung; Nachweisverordnung \nAnwen­dung des europäis­chen Abfall­rechts bei Aus- und Ein­fuhr von Abfällen\nEG-Abfal­lver­bringungs­ge­setz\, Abfallverzeichnisse \n\n\nZielsetzung\nBetrieb­s­beauf­tragte für Abfall\, Fach­leute abfall­erzeu­gen­der Indus­triebe­triebe\, kom­mu­naler und pri­vater Abfal­l­entsorgungs­be­triebe\, medi­zinis­ch­er Ein­rich­tun­gen (Abfälle) und der indus­triellen Mate­r­i­al- und Stof­fwirtschaft wer­den in Recht und Tech­nik der Abfall­wirtschaft auf den neuesten Stand gebracht. Gle­ichzeit­ig dient diese Ver­anstal­tung für Betrieb­s­beauf­tragte für Abfall dem Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. \n\n\nTeilnehmerkreis\nBetrieb­s­beauf­tragte für Abfall\, Fach­leute abfall­erzeu­gen­der Indus­triebe­triebe\, kom­mu­naler und pri­vater Abfal­l­entsorgungs­be­triebe\, medi­zinis­ch­er Ein­rich­tun­gen (Abfälle) und der indus­triellen Mate­r­i­al- und Stoffwirtschaft \n\nWeiterführende Links zu “Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in die Praxis”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
URL:https://www.wasser-abwasser-technik.com/veranstaltung/umsetzung-des-kreislaufwirtschaftsgesetzes-in-die-praxis/
LOCATION:Haus der Technik\, Hollestr. 1\, Essen\, 45127\, Deutschland
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SUMMARY:Chemische Anlagen – der Weg durch das Rechtskataster am Beispiel Galvanik
DESCRIPTION:Die Anforderun­gen des Geset­zge­bers an die Ver­ant­wor­tung von Fir­men und Unternehmen wur­den in den let­zten Jahren laufend aufge­baut. Durch diese Entwick­lung wer­den Unternehmen im Bere­ich des Arbeits- und Betrieb­ss­chutzes (Bere­ich Umwelt) zunehmenden Haf­tungsrisiken aus­ge­set­zt. Die Vielzahl an geset­zlichen Vor­gaben erschw­ert dem Beauf­tragten in diesen Bere­ichen\, Umweltschutz eingeschlossen\, den Anforderun­gen gerecht zu werden. \nIn diesem Sem­i­nar ler­nen Sie die grundle­gen­den Säulen eines kon­for­men Umgangs mit dem durch­schnit­tlichen Recht­skataster am Beispiel ein­er Gal­vanik ken­nen. Sie iden­ti­fizieren wesentliche Haf­tungsrisiken für sich und Ihre Mitar­beit­er in der Unternehmensstruk­tur und ken­nen Maß­nah­men zur Risiko­min­imierung. Sie ler­nen an Beispie­len\, wie die geforderten Geset­ze umge­set­zt wer­den\, wie Per­son­al sin­nvoll einge­set­zt wird. \nGerne kön­nen Sie Prax­is­beispiele aus Ihrem Unternehmen ein­brin­gen\, welche im Sem­i­nar konkret besprochen werden. \nDas Sem­i­nar ist schw­er­punk­t­mäßig für Mitar­beit­er aus Unternehmen unter­halb der Stör­fall­rel­e­vanz geeignet\, die The­men des Stör­fall­rechts wer­den in Auszü­gen behandelt. \n\n\nZum Thema\nDer Ein­stieg in eine führende Posi­tion ein­er chemis­chen Anlage bringt zahlre­iche Ver­ant­wor­tung mit sich. The­men wie Arbeitss­chutzrecht (Arb­Sch)\, Betrieb­ss­chutz (BetrSch)\, all­ge­mein­er Umweltschutz und Forderun­gen der Seveso III\, gehören in Ihren neuen Ver­ant­wor­tungs­bere­ich. Am Beispiel ein­er gal­vanis­chen Anlage führen wir Sie sich­er durch die gel­tenden Rechte. \n\n\nProgramm\nTag 1 \n09:00\nBetreiberverantwortung/Delegation\nArbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) \n10:30 Pause \n10:45\nBetrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) \n12:30 Pause \n13:30\nBege­hun­gen des Betriebsarztes\nBeispiel Daten­sicher­heits­blatt \n15:00 Pause \n15:15\nGefahrstof­fverord­nung (Gef­Stof­fV)\nBrandschutz/Blitzschutz und Ex SCHUTZ \n17:00\nEnde Tag 1 \nTag 2 \n08:30\nArbeitsmit­tel Gefährdungsbeurteilungen\nPrüfen von Fris­ten\, Bege­hun­gen durch die Fachkraft für Arbeitssicher­heit\, SiFA\, DGVU 3 (orts­fest und orts­be­wegliche Betriebsmittel) \n10:00 Pause \n10:15\nEigene Auf­gabenbeschrei­bung sowie der Mitarbeiter\nbeson­dere Bestel­lun­gen Fachkunde und Sachkunde (Elek­tro­fachkraft\, Leit­ern und Tritte\, Flurförderzeuge)\nBedi­enungsan­leitung und Ein­weisung der Mitar­beit­er (Doku­men­ta­tion)\nBeson­der­heit­en (Druck­be­häl­ter­an­lage Prü­fung nach §15) aller prüf­pflichti­gen Arbeitsmittel\nper­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA) \n12:00 Pause \n13:00\nWasser­recht (WHG und AwSV)\nQM-IMS Sys­teme \n14:45 Pause \n15:00\nAbfall (KrWG) \n16:30 Ende der Veranstaltung \n\n\nZielsetzung\nSie erken­nen die Anforderun­gen an Doku­mente\, kön­nen entschei­den\, wo Sie Ihren Regelkreis imple­men­tieren und starten müssen. Darüber hin­aus erhal­ten Sie ein Ver­ständ­nis für angren­zende Arbeitsbereiche. \n\n\nTeilnehmerkreis\n\nGeschäfts­führer\nBetriebs- und Abteilungsleiter\nlei­t­ende Angestellte/Meister/Facharbeiter\nPer­so­n­en in Zusam­me­nar­beit mit Fremdfirmen\n\n\nWeiterführende Links zu “Chemische Anlagen – der Weg durch das Rechtskataster am Beispiel Galvanik”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
URL:https://www.wasser-abwasser-technik.com/veranstaltung/chemische-anlagen-der-weg-durch-das-rechtskataster-am-beispiel-galvanik-2/
LOCATION:Haus der Technik Berlin\, Wallstraße 23-24\, Berlin\, 10179\, Deutschland
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SUMMARY:Zur Prüfung befähigte Personen nach WHG und BetrSichV
DESCRIPTION:Dieser Lehrgang ist prax­isori­en­tiert aufge­baut und dient der jährlichen Unter­weisung gem. § 9 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung. The­men­schw­er­punk­te: Der Anwen­dungs­bere­ich der Betr­SichV\, das Anforderung­spro­fil an/für die “Befähigten Per­so­n­en”\, die Bestell­spez­i­fika­tion\, die Gefährdungs­beurteilun­gen an/in Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen\, die gemäß Betr­SichV notwendi­gen Prüflis­ten\, die Nach­weispflicht bei Wartungs- und Instand­set­zungsar­beit­en\, die Anwen­dung der DIN 31051\, die Abgren­zung zu den “überwachungs­bedürfti­gen Anla­gen”\, sowie die notwendi­gen Arbeitsanweisungen. \n\n\nZum Thema\nDie seit dem 01.01.2003 u. a. auch für AwSV-Anla­gen (HBV- sowie LAU-Anla­gen) rechts­gültige und seit dem 01.06.2015 deut­lich verän­derte Betrieb­ssicher­heitsverord­nung sieht sachkundi­ge Prü­fun­gen durch “Befähigte Per­so­n­en” vor\, die vom Arbeit­ge­ber dazu bestellt wer­den müssen. Basis dieser Bestel­lung ist\, neben dem prak­tis­chen Fach­wis­sen\, ins­beson­dere die Ken­nt­nis der neuen Verord­nung zur Prü­fung sämtlich­er Arbeitsmit­tel im Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen. Ins­beson­dere wer­den gemäß § 10 der Verord­nung die Maß­nah­men für die Instand­hal­tung sowie nach §§ 14 und 15 für die Prü­fung in dieser Ver­anstal­tung behan­delt. Dies umfasst auch die organ­isatorisch / tech­nis­chen Grund­la­gen in diesem Bereich. \n\n\nProgramm\nTag 1: \n10:00 — 16:00 Uhr\nDipl.-Ing. Eck­hard Tschersich \n\nEin­führung und Begrüßung\nDie Betrieb­ssicher­heitsverord­nung- Grundlagen\nAuswirkung der Betr­SichV auf Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den und brennbaren Stoffen\nAuf­gaben und Stel­lung der befähigten Per­son in der betrieblichen Praxis;\n\nTag 2: \n10:00 — 16:00 Uhr\nDipl.-Ing. Klaus Borkowski \n\nDie neue Anla­gen­verord­nung AwSV auf Grund­lage des Wasserhaushaltsgesetzes\nAnforderun­gen an Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (LAU- und HBV-Anla­gen) und deren recht­skon­forme Einhaltung\nErst­prü­fung und wiederkehrende Anla­gen­prü­fun­gen durch den zuge­lasse­nen Sachverständigen\nVor­bere­itung der Prü­fung und Zusam­me­nar­beit durch und mit der befähigten Per­son nach BetrSichV\n\n\n\nZielsetzung\nAlle erforder­lichen Ken­nt­nisse zur Prü­fung\, Wartung und Instand­hal­tung  von WHG/AwSV-Anla­gen wer­den in diesem Lehrgang ver­mit­telt. Mit der Entsendung von Mitar­beit­ern zu diesem Lehrgang kön­nen Betreiber der betrof­fe­nen Anla­gen sich­er­stellen\, dass nach­weis­lich aus­ge­bildete Per­so­n­en für diese Tätigkeit­en einge­set­zt werden. \n\n\nTeilnehmerkreis\nBetreiber von AwSV- (HBV- und LAU-Anla­gen) und von Hydraulik- Anla­gen\, Betreiber von Anla­gen mit brennbaren Flüs­sigkeit­en (alte Vbf-Anla­gen)\, Her­steller und Betreiber druck­führen­der Säure- und Laugean­la­gen (p > 0\,5 bar)\, alle Arbeit­ge­ber nach dem BtrVfG\, Leit­er eines QM-/QS-Wesens\, alle Sachkundi­gen nach WHG\, Her­steller von Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen. \n\nWeiterführende Links zu “Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen”\n\n Fra­gen zum Artikel? \n Weit­ere Artikel von HDT 
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SUMMARY:Praxisgespräch im Umweltschutz
DESCRIPTION:Wie bere­ite ich mich richtig auf eine Umweltin­spek­tion durch die Überwachungs­be­hörde vor? Welche Unter­la­gen muss ich vor­legen\, welche Auskün­fte muss ich geben und welche darf ich ver­weigern? Ist die Betrieb­sorgan­i­sa­tion geeignet\, um den Pflicht­en des  BIm­SchG gerecht zu wer­den? Wie halte ich die Kosten (Gebühren) für die Maß­nahme in Gren­zen? Wie gehe ich mit fest­gestell­ten Män­geln um\, auch im Hin­blick auf die Vorschriften der Bußgeld­tatbestände\, des OWiG und schlimm­sten­falls des StGB? \nUmwel­trecht ist vielfältig\, und man ver­liert leicht den Blick für das Wesentliche. Ger­ade wenn Abwe­ichun­gen von Genehmi­gun­gen oder Rechtsvorschriften bekan­nt wer­den\, kann die Anspan­nung steigen. Behördliche Ein­griffe und Strafzahlun­gen drohen. \nGute Vor­bere­itung ist wichtig und hil­ft\, im Ern­st­fall nicht bei Null anz­u­fan­gen. In unser­er Ver­anstal­tung bere­it­en wir Sie im Kreise von Experten gezielt auf einen behördlichen Überwachung­ster­min (in der Regel angekündigt\, seleten auch unangemeldet) für eine möglichst män­gel­freie Inspek­tion vor. \nGespräche\, Diskus­sio­nen und Grup­pe­nar­beit­en ste­hen im Mit­telpunkt\, gerne nehmen wir Ihre konkreten Fra­gen oder Prob­lem­stel­lun­gen auf und erar­beit­en gemein­sam Lösungsan­sätze. Auf­bau und Pflege von Experten­net­zw­erken sind unab­d­inglich\, wir ebnen Ihnen den Weg für diese. \n\n\nZum Thema\nMeist entschei­det der erste Ein­druck! Schon zu Beginn eines Überwachung­ster­mins sollte den Überwachen­den ver­mit­telt wer­den\, dass die Fir­men­vertreter wis­sen\, wovon sie reden und sie ihre Anlage ken­nen. Gle­ich­es gilt für alle rel­e­van­ten Anforderun­gen aus den Genehmi­gun­gen und den geset­zlichen Regelun­gen sowie die Betrieb­sorgan­i­sa­tion. Ide­al­er­weise liegen alle erforder­lichen Unter­la­gen zugriffs­bere­it im Fir­men­net­zw­erk. Auch beim Rundgang durch die Anla­gen prägt der erste optis­che Ein­druck dur­chaus den weit­eren Ver­lauf ein­er Vor-Ort-Besich­ti­gung. Dauert ein Überwachung­ster­min den ganzen Tag\, sollte man rechtzeit­ig die Bewirtungsregeln abklären. \nDie Ver­schriftlichung aller fest­gestell­ten Sachver­halte sollte selb­stver­ständlich sein\, allerd­ings bietet es manch­mal Vorteile\, selb­st die Pro­tokollführung an sich zu ziehen\, denn alle schriftlichen Doku­mente sind in der Regel auch der Öffentlichkeit zugänglich. \nProgramm\n\n\n09:00 Ein­führung und Begrüßung \n09:15 Abfrage bzw. Auf­stel­lung der Prob­lem­stel­lun­gen der Teilnehmer \n10:00 Kaf­feep­ause \n10:15 Ein­stieg in das World Café zu den The­men: Behörde\, Recht und Prax­is (abhängig von Teilnehmerzahl) \n13:15 Mit­tagessen \n14:15 Vorstel­lung aller Ergeb­nisse und aller Lösungsansätze \n16:00 Offene Fra­gen und Netzwerkpflege \n17:00 Ende der Veranstaltung \n\n\nZielsetzung\nDie Ver­anstal­tung richtet sich an Funk­tion­sträger aus dem oper­a­tiv­en Bere­ich pro­duzieren­der Unternehmen und bietet diesen ein Forum\, konzen­tri­ert darüber zu sprechen\, wo real “der Schuh drückt”. Sie erhal­ten die Sichtweise eines Fach­ber­aters\, eines Behör­den­spezial­is­ten und eines Recht­san­walts und kön­nen darüber hin­aus die Gele­gen­heit nutzen\, von der Erfahrung Ihrer Kol­legin­nen und Kol­le­gen zu profitieren. \n\n\nTeilnehmerkreis\nVer­ant­wortliche Führungskräfte aus dem Bere­ich Umweltschutz \n\nWeiterführende Links zu “Praxisgespräch im Umweltschutz”\n\nFra­gen zum Artikel?\nWeit­ere Artikel von HDT
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