Um als Abfallbeauftragter oder Entsorger tätig zu sein, muss man gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und § 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß im Rahmen des Immissionsschutzes entsorgt werden und ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln. Ein effektives Abfallmanagement, das eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle ermöglicht, ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.