In Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen anerkannten Fortbildungen im Bereich Immissionsschutz (§9, 5. BImSchV), Störfallbeauftragte und Abfallbeauftragte, bieten wir Ihnen in diesem Seminar die Möglichkeit, Ihr Wissen bezüglich der technischen und rechtlichen Veränderungen aufzufrischen. Sie haben zudem die Gelegenheit, sich mit Experten auszutauschen und aktuelle Fragen oder Probleme zu diskutieren. Weiterhin informieren wir Sie über Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz gemäß den §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009.