Flexible Entwässerungstechnik
Nach umfassender Renovierung präsentiert sich die Wiesenalm in der Zillertal Arena, dem größten Ski- und Wandergebiet des Zillertals, als modern...
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Read moreIn vielen Kläranlagen stellen Feinanteile wie Haare und Fasern ein erhebliches Problem dar. Oft passieren sie die mechanische Vorreinigung und...
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Im ersten Teil der Veranstaltung wird zunächst ein aktueller Überblick über das Thema “Wasserrecht” gegeben. Die Neuregelung des Wasserrechts wird vorgestellt, EU-Wasserrahmen- und Tochterrichtlinien werden erörtert.
Wassernutzungsentgelte und Abwasserabgabe, Abwasserverordnung, OberflächengewässerV, GrundwasserV und die strafrechtliche Verantwortung/Gefährdungshaftung schließen diesen Tag ab.
Der Schwerpunkt des zweiten Teils liegt bei den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten im neuen Wasserrecht, der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und den Anforderungen von WHG, AwSV und TRwS an die technischen Anlagen mit ihren Herausforderungen für die betriebliche Praxis.
Aufgabe des Wasserrechts, als ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, ist der Schutz des Wassers vor nachteiligen Eingriffen (Gefahrenabwehr) sowie eine nachhaltige Erhaltung der Wasserreserven. Der Gewässerschutz unterliegt durch Anpassungen an EU-Richtlinien einem steten Wandel.
Durch die 2‑tägige Schulung “Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz” bleiben Sie auf dem neuesten Stand der rechtlichen und technischen Regeln. Mit diesem Know-how können Sie als Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen die rechtlichen Bestimmungen und technischen Anforderungen auch weiterhin erfüllt.
1. Tag
Leitung: Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Andreas Schendel, DWA, Bergisch Gladbach
09:30 Uhr Wasserrecht für die Praxis — ein Überblick und Ausblick
10:15 Uhr Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
10:45 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und Tochterrichtlinien
11:30 Uhr Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelte
12:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13:30 Uhr Abwasserverordnung (mit Anhängen)
14:15 Uhr OberflächengewässerV
15:00 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr GrundwasserV
16:00 Uhr Strafrechtliche Verantwortung/Gefährdungshaftung
16:45 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages
2. Tag
Leitung: Dr. rer. nat. Anne Janssen-Overath, FGMA, Köln
09:00 Uhr Regelungen für Indirekteinleiter
09:45 Uhr Stellung des Gewässerschutzbeauftragten im Unternehmen
10:15 Uhr Kaffeepause
10:30 Uhr Risikopotential und Einstufung von wassergefährdenden Stoffen
11:15 Uhr Rechtsgrundlagen im anlagenbezogenen Gewässerschutz
12:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13:00 Uhr Die neue Bundes-Anlagenverordnung – AwSV
14:30 Uhr Kaffeepause
14:45 Uhr Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
16:00 Uhr Abschlussdiskussion
16:15 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Fortbildung nach §§ 64 bis 66 WHG dient der Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz mit den Schwerpunkten Wasserrecht und den damit einhergehenden technischen Anforderungen an Abwasseranlagen.
Gewässerschutzbeauftragte, Betriebs- und Abteilungsleiter der betrieblichen Wasserver- und ‑entsorgung, technische und juristische Sachbearbeiter.