Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Anlagen, die ein hohes Potential für Umweltschäden aufweisen, genehmigungspflichtig. Diese Anlagen gelten als genehmigungsbedürftig, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in der Lage sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit und Nachbarschaft erheblich zu beeinträchtigen oder zu gefährden (§ 4 Abs. 1 BImSchG). Im Seminar “Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz” werden Ihnen alle erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Antragstellung praxisnah vermittelt.